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Ärztekammer Nordrhein

KV-Nordrhein

Notdienstbezirk Willich - Vorst

In lebensbedrohlichen Notfällen
wenden Sie sich bitte immer
sofort an den Rettungsdienst
unter der tel. Rufnummer
                          
112

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Informationen zum "ärztlichen Bereitschaftsdienst".

 

AllexniedergelassenenxÄrztinnenxundxÄrztexsindxxx
grundsätzlich verpflichtet, den Patienten an 365
Tagen im Jahr und 24 Std. an Tag und Nacht zur
Versorgung zur Verfügung zu stehen. Das gilt
gleichermaßen für Haus wie für Fachärzte und
auch für rein privatärztlich niedergelassene
Ärztinnen und Ärzte. Zur Sicherstellung dieses
Versorgungsauftrages dürfen sie sich unter
einander vertreten und vertreten lassen.
 
"Ärztliche Notdienst" ist also ein Bereitschaftsdienst,
in welchem die normale ärztliche Verfügbarkeit,
außerhalb der Sprechstunden organisatorisch
gesichert wird.

Die Versorgung gilt solchen Fällen, die üblicherweise
auch sonst durch den niedergelassenen Haus- oder
Facharzt versorgt würden und die nicht bis zu
nächsten "normalen" Sprechstunde warten können.
Bitte bedenken Sie:

Die od. der zum ärztlichen Bereitschaftsdienst
eingeteilte Ärztin od. Arzt leistet diesen Dienst
nach einem "normalen" Arbeitstag und vor
einem weiteren Arbeitstag oder an einem
eigentliche "freien Wochenende" oder einem
"Feiertag" zusätzlich zur normalen Arbeit.

Für diesen Bereitschaftsdienst gibt es keine
eigene Vergütung der Krankenkassen.

Lediglich je geleistetem Einsatz wird gezahlt:
für einen Hausbesuch in der Nacht etwa gibt
es ca. 70 € Honorar, für Versorgung in der
Praxis im "Notdienst" je nach Zeit ca. 4 - 22 €
(das ist nicht etwa Einkommen für den Arzt,
sondern Geld, die gesamte Praxisstruktur
damit zu finanzieren).

Der Bereitschaftsdienst ist ein "Notdienst"
aus einer alten Verpflichtung der Ärzteschaft.

Ärzte stellen sich auch immer noch dieser
Pflicht - aber der Notdienst wurde längst
geopfert auf dem Altar der Einsparungen
im Gesundheitswesen - und für die zu dem
Notdienst Verpflichteten wurde es eine
Pflicht, deren faire Bezahlung schlicht von
der Gesundheitspolitik geklaut wurde.

Nicht von den Patienten ... die können NIX
dafür -- aber begegnen gelegentlich dem
Frust der Ärzteschaft ...
 


Der Bereitschaftsdienst ist zuständig für Notfälle,
jedoch können im Rahmen dieser Versorgung
durchaus Wartezeiten auftreten, wie auch sonst im
Rahmen der normalen Versorgung.

Es ausdrücklich kein "Notarztdienst", der möglichst
binnen weniger Minuten zur Versorgung bedrohlicher
Notfälle verfügbar ist und auf Anruf jederzeit
ausrücken kann.

Im ärztlichen Bereitschaftsdienst besteht die
Möglichkeit, den dienstbereiten Arzt in der Praxis
aufsuchen zu können oder dass dieser einen
Hausbesuch macht.

Schwerstkranke und bettlägrige Patienten können
natürlich nicht den Arzt aufsuchen und werden 
aufgesucht.

Alle anderen Patienten sollten möglichst in die Praxis
kommen, denn in der gleichen Zeit, die für die
Versorgung eines Hausbesuches gebraucht wird, kann
der Arzt ca. 5 - 8 Patienten in der Praxis versorgen.

Es besteht ausdrücklich kein Hausbesuchsanspruch
aus Gründen wie "keine Fahrgelegenheit"  -  dazu gibt
es schließlich Taxidienste. Auch: "mehrere Kinder zu
beaufsichtigen" ist kein Grund, dass der Arzt zum
Patienten kommen muss - das Problem muss ja schon
bei normalen Arztbesuchen gelöst werden ...

Der Arzt im Bereitschaftsdienst kann aber entscheiden,
in Einzelfällen Hausbesuche zu machen, auch wenn
grundsätzlich der Besuch des Patienten in der Praxis
angebracht wäre:
Insbesondere dann, wenn aus Gründen der
Organisation des Bereitschaftsdienstes dies sinnvoll
ist.
Ein Anspruch der Patienten auf solche Besuche besteht
aber - wie gesagt -  ausdrücklich nicht !! 

Grundsätzlich müssen Patienten der gesetzlichen Krankenkassen im ärztlichen Bereitschaftsdienst nochmals die Praxisgebühr von 10 € bezahlen (außer: Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre, Patienten, die i9m Quartal diese Gebühr im Notdienst bereits bezahlt haben oder die grundsätzlich "befreit" sind von der Zuzahlung).

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Unter der Rufnummer 0180 5044 100 können Sie den Dienst erfragen
                                  (außerhalb der "normalen Sprechstundenzeiten" -
                                  Hinweis: diese Rufnummer ist gebührenpflichtig).

Durch Anruf beim Hausarzt können Sie den Bereitschaftsdienst erfragen, ent-
weder ist der Hausarzt selbst erreichbar oder nennt einen erreichbaren Arzt.
(In Urlaubszeiten kann die Ansage nicht täglich aktualisiert werden, rufen Sie
dann bitte bei einem der genannten Vertreter des Hausarztes an)

 

In lebensbedrohlichen Notfällen
wenden Sie sich bitte immer
sofort an den Rettungsdienst
unter der tel. Rufnummer
                          
112