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Wegbeschreibung

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ArztpraxisxHüsgenxx

              & Partner

 

Psychologische Beratung für Kinder und Jugendliche

da wir in unserer Praxis einen Schwerpunkt im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin haben (der Praxisinhaber hat u.a. auch die Weiterbildung zum Kinderarzt durchlaufen), entschloss die Ehefrau des Praxisinhabers sich zur Durchführung eines psychologischen Aufbaustudiums. Dieses Studium wurde im Jahr 2004 mit der Prüfungsnote "2+" abgeschlossen. Ihre Diplomarbeit schrieb Petra Hüsgen zum Thema:

"Psychologische Testverfahren in der kinderärztlichen Praxis".

Seit 2004 bieten wir eine besondere Beratung für Eltern und spezielle Testverfahren etwa bei Schulschwierigkeiten, bei der Frage nach Lese- oder Rechtschreibschwäche, bei dem gerne geäußerten Verdacht auf A(H)DS an sowie zur Frage der Schulreife bei frühzeitiger Einschulung oder eine Intelligenztestung - sowohl dann, wenn es um die Frage einer Hochbegabung geht wie auch dann, wenn ein eigentlich als leistungsfähig empfundenes Kind in der Schule auffällig wird durch Leistungsverweigerung und Störverhalten - was zumindest gelegentlich auch bei unterforderten, intelligenten Schülern vorkommt - wobei für diese ein Schulwechsel zu einer Schule mit geringerer Leistungsanforderung geradezu eine Katastrophe für das ganze Leben wäre!

Qualifiziert ist Petra Hüsgen für diese Tätigkeit indes nicht nur aufgrund ihres speziellen Studiums, sondern auch als vierfache Mutter und "Familienmanagerin", womit sie in Alltagsnähe und praktischer Erfahrung nicht nur als Beraterin den ratsuchenden Eltern gegenüber steht, sondern auch deren Belange, Nöte und Sorgen aus eigener Erfahrung bestens nachvollziehen kann und in dieser Hinsicht geradezu an deren Seite steht.

Die psychologische Beratung ist eine Leistung der Arztpraxis.

Es ist im Sinne einer umfassenden Beratung sinnvoll und wichtig, dass auch Rücksprache etwa mit Lehrer(in), Kindergärtner(in), anderen Beratern oder Therapeuten genommen wird.

Bei Konfliktsituationen gehen wir selbstverständlich sensibel dabei vor - ebenso selbstverständlich können solche Rücksprachen auch ausgeschlossen werden.

Normalerweise aber ist es im Sinne der Patient(inn)en und von deren Eltern und für eine Lösung der bestehenden Probleme wichtig und richtig, wenn wir mit Kindergärtner(inne)n, Lehrer(inne)n, Therapeuten etc. reden dürfen. Eine solche "Befreiung von der Schweigepflicht" gilt im Rahmen unserer Bemühungen grundsätzlich als vereinbart - Sie können diese selbstverständlich jederzeit einschränken und begrenzen.

In "Broken-Home" Situationen ("Scheidungskinder") sollten Sie über die Sorgerechts-Situation mit uns sprechen und absprechen, welche Informationen weiter gegeben werden dürfen.

Viele der Beratungsleistungen gehen allerdings weit hinaus über das übliche Beratungsangebot von Arztpraxen und werden deshalb nicht von den Krankenkassen vergütet.
Die Kosten müssen deshalb von den Eltern selbst getragen werden.
 
Dies betrifft insbesondere die Durchführung von psychologischen Tests sowie die Besprechungen in diesem Zusammenhang.

Einen Überblick erhalten Sie auf der folgenden Seite.
 

Im Rahmen der hausärztlichen Beratung können Sie gerne nachfragen und sich informieren, es entstehen Ihnen dabei keine Kosten.
Auch sonst geraten Sie nicht unversehens in eine "Kostenfalle".

Fragen Sie also ruhig nach diesem speziellen Leistungsangebot unserer Praxis !!
 

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